Kindesunterhalt für 2018 und 2019

Kindesunterhalt für 2018 und 2019




Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2018




für das 1. und 2. Kind EUR 194,00,

für das 3. Kind EUR 200,00,

für das 4. und jedes weitere Kind EUR 225,00.







Sodann ist der gesetzliche Mindestunterhalt minderjähriger Kinder (§ 1612 a Abs.4 BGB) zum 1.1.2018 und 1.1.2019 neu festgelegt, er beträgt




in der 1. Altersstufe ab 1.1.2018 EUR 348,00, ab 1.1.2019 EUR 354,00

in der 2. Altersstufe ab 1.1.2018 EUR 399,00, ab 1.1.2019 EUR 406,00

in der 3. Altersstufe ab 1.1.2018 EUR 467,00, ab 1.1.2019 EUR 476,00




Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2018 aus.

Die Tabelle ist für den Unterhalt minderjähriger Kinder mit Wirkung ab 1.1.2018 geändert.

Eine Tabelle mit Wirkung ab 1.1.2019 liegt noch nicht vor.




Die Unterhaltsbeträge für volljährige Kinder nicht verändert, es ist aber das höhere Kindergeld ab 1.1.2018 zu berücksichtigen und die aktuellen Einkommensgruppen (siehe unten).




Ab 1.1.2018 sind in der Tabelle die Unterhaltsbeträge entsprechend dem Mindestunterhalt ab 1.1.2018 geändert. Sodann sind die Einkommensgruppen verändert worden.

Die 1. Einkommensgruppe betrifft nun ein Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von bis zu EUR 1.900,00 (vorher EUR 1.500,00), die weiteren Einkommensgruppen verschieben sich dementsprechend um jeweils EUR 400,00.







Es muss sowohl beim Unterhalt für minderjährige als auch für volljährige Kinder im Einzelfall geprüft werden, welcher Unterhalt nach der Altersstufe und der Einkommensgruppe (bzw. dem Prozentsatz des Mindestunterhalts) zu zahlen ist.




Im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle sind Tabellen abgedruckt, welcher Unterhalt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes für minderjährige Kinder und welcher nach Abzug des vollen Kindergeldes für volljährige Kinder zu zahlen ist.




Die Anmerkungen zur Tabelle sind unverändert, auch die Selbstbehalte, die einen Unterhaltsschuldner zu verbleiben haben, sind nicht geändert worden.













Aktuelle Meldungen

Düsseldorfer Tabelle 2021

Aktuelle kurze Informationen zum kommenden Jahr 2021


Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt wird mit Wirkung ab 1.1.2021 geändert, die Unterhaltsbeträge werden erhöht. Die Erhöhung erfolgt ...

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Düsseldorfer Tabelle 2019

Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt ist mit Wirkung ab 1.1.2019 geändert, die Unterhaltsbeträge sind erhöht worden. Die Erhöhung erfolgte nicht um einen feststehenden Betrag, es muss ...

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Kindesunterhalt für 2018 und 2019

Kindesunterhalt für 2018 und 2019




Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2018




für das 1. und 2. Kind EUR 194,00,

für das 3. Kind EUR 200,00,

für das 4. und jedes weitere Kind EUR 225,00.







Sodann ...

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2017 Düsseldorfer Tabelle und Kindergeld

Aktuelle kurze Informationen zum Jahr 2017

Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2017
für das 1. und 2. Kind 192 Euro,
für das 3. Kind 198 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 223 Euro.

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Kindesunterhalt 2016

Ab Januar 2016 gibt es Änderungen zum Unterhalt für minderjährige und für volljährige Kinder.
Die Unterhaltsbeträge sind etwas erhöht worden. Seit dem 1.1.2016 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.
Das ...

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Wichtige Änderungen im Aufenthaltsgesetz ab dem 01.08.2015

Zum 01.08.2015 ist das „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts unter Aufenthaltsbeendigung“ in Kraft getreten. Dieses hat viele verschiedene Veränderungen mit sich gebracht. Dabei ist es wie so ...

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2017: Neue Düsseldorfer Tabelle, mehr Kindergeld

Aktuelle kurze Informationen zum Jahr 2017

Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2017
für das 1. und 2. Kind 192 Euro,
für das 3. Kind 198 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 223 Euro.

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